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Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates (PGR) ist es, die Seelsorger in ihrer Arbeit zu unterstützen, die Verbindung zwischen Pfarrgemeinde und Seelsorger herzustellen, die Pfarrei in öffentlichen Gremien zu vertreten und für ein lebendiges Pfarrleben zu sorgen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt also in den sogenannten „bona spiritualia“, also den geistlichen Gütern.

Der Pfarrgemeinderat wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Bischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.

Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.


Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte

St. Vitus Erling: Elisabeth Orlando-Hiller

St. Pankratius Frieding: Lisa Berger

St. Johannes Baptist Machtlfing: Michael Oesterheldt