Pfarrgemeinderat
Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates (PGR) ist es, die Seelsorger in ihrer Arbeit zu unterstützen, die Verbindung zwischen Pfarrgemeinde und Seelsorger herzustellen, die Pfarrei in öffentlichen Gremien zu vertreten und für ein lebendiges Pfarrleben zu sorgen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt also in den sogenannten „bona spiritualia“, also den geistlichen Gütern.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Bischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

PGR Erling
Elisabeth Orlando-Hiller (Vorsitz)
Klaudia Metz (Stellvertretung)
Claudia Bernhard (Schriftführung)
Stephanie Reiser
Monika Vierthaler
Alexandra Hentsch
Sybille Schölderle
Christoph Geiger

PGR Frieding
Lisa Berger (Vorsitz)
Cornelia Völkl-Sedlmayr
Nadine Fuchs
Veronika Locherer
Daniela Recchia
Monika Schaumberger

PGR Machtlfing
Michael Oesterhelt (Vorsitz)
Michaela Wolf (Stellvertretung)
Harald Ostler (Schriftführung)
Johann Pfänder
Kirchenverwaltung
Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Finanzierung der ortskirchlichen Bedürfnisse ("bona temporalia"= zeitliche Güter)
Dies bedeutet vor allem:
- Erstellung und Durchführung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung der Kirchenstiftung
- Beantragung der Zuschüsse
- Verwaltung der Finanzen
- Entscheidungen in den Personalangelegenheiten der Kirchenstiftung
- Erhaltung der Bausubstanz
- Ausstattung der Kirche und des übrigen Pfarrzentrums
Die Wahlperiode der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre.

KV Erling
Werner Strauß (Kirchenpfleger)
Claudia Schöttl
Sebastian Reiser

KV Frieding
Eveline Schaumberger (Kirchenpflegerin)
Anna Elisabeth Neppel
Angelika Kaiser

KV Machtlfing
Walter Plank (Kirchenpfleger)
Johannes Ortner
Gislinde Biber
Michael Jocher
Doris Sontheim
Familienausschuss
Familien im Blick?!
Diese drei Worte haben es in sich: Man kann sie als Anfrage verstehen, etwa in dem Sinn: Welche Bedeutung oder welchen Stellenwert haben Familien in unserer Pfarreiengemeinschaft? Welche Angebote gibt es, die speziell auf Familien ausgerichtet sind?
Oder aber man kann den Kurzsatz auch als Auftrag ansehen, nämlich Familien auf der Ebene unserer Pfarrei noch mehr in den Blick zu nehmen.
Für den Sachausschuss Familie ist sowohl die Anfrage als auch der Auftrag ein wichtiges Anliegen.
Unsere Ziele:
- Familien sollen Gemeinschaft erleben und erfahren können.
- Eltern sollen in der Aufgabe der Glaubensweitergabe begleitet werden.
- Das Gemeindelebens soll über den Gottesdienst hinaus durch viele verschiedene Angebote bereichert werden
Haben Sie Lust im Familienausschuss mitzuarbeiten?
Melden Sie sich im Pfarrbüro.


